Mein Leserbrief dazu. Wurde zweimal abgedruckt: am 25.08. fehlten, sicher aus Platzgründen die orange markierten Teile, am 27.08.2005 fehlten die grün markierten.
Die Wanderarbeitnehmerverordnung Nr. 1408/71 gilt seit der EU- Osterweiterung am 1. Mai 2004.
Änderungen ergaben sich nur für diejenigen Polen, die in Polen eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben und in ihrem Urlaub hier einen zusätzlichen Ferienjob. Sie müssen 27,21% Arbeitnehmeranteil entrichten, so wie in Polen auch. Für andere polnische Arbeitskräfte gab es keine Veränderungen.
Die deutschen Landwirte haben seitdem 20,64% Arbeitgeberanteil zu entrichten, so wie polnische Arbeitgeber auch.
Die rot-grüne Bundesregierung hat auf dem Verhandlungswege erreicht, daß Polen bis zum 30. Juni 2005 auf diese Beiträge und auf Vollstreckung der Bescheide verzichtet hat. Weiter versucht sie, eine Vereinfachung des Melde- und Abrechnungsverfahrens zu erreichen. Beides ist allemal nützlicher als das CDU- typische Schlechtgerede.
Richtig ist es auch, für Einnahmen in der polnischen Sozialversicherung zu sorgen. Die CDU hat bei uns durch verfehlte Wirtschaftspolitik im deutschen Osten und Förderung von Beschäftigung mit verringerter Sozialversicherung bewiesen, wie man es nicht machen soll.