Stellungnahmen zur Politik in der Gemeinde Salem
Abschaffung der Unechten Teilortswahl
Die SPD hat bereits im Juli 2003 einen Beschluss gefasst, sich für die Abschaffung der Unechten Teilortswahl einzusetzen.
Einen Antrag dazu hat die SPD damals in den Gemeinderat eingebracht.
Nach einer Informationsveranstaltung durch die Gemeindeverwaltung am 17. September 2007 wird diese Thema in der GR- Sitzung am 09. Oktober ereut beraten.
Am der Sache und unserern Argumenten hat sich nicht geändert.
Gegen die Beibehaltung der Unechten Teilortswahl spricht aus unserer Sicht (Zahlenwerte entsprechend der Wahl 2003):
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Das Wahlverfahren ist fehlerträchtig wie kein anderes. Stimmen, die durch ein überkompliziertes
Wahlverfahren ungültig werden, tragen ganz bestimmt nicht zur demokratischen Meinungsbildung bei.
Es betrifft sowohl die Stimmabgabe, als auch die Auszählung.
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Ein Grund dafür sind unübersichtliche Vorschlaglisten:
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Es gibt getrennte Vorschläge für jede Partei bzw.
Wählergemeinschaft,
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angekreuzte Wahlzettel werden anders gewertet als solche ohne Kreuze,
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Kreuze sind pro Kandidat bis zu 3 erlaubt,
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in Summe aber bis zu 18.
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Namen aus anderen Vorschlägen sind
übertragbar, aber auch dann ist die Obergrenze von max. 18 Stimmen zu beachten.
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Die Bürgerschaft war bei der letzten Bürgerbefragung zu dem Thema mehrheitlich für die Abschaffung.
1997 stimmten 54 % für die Abschaffung. Im Gemeinderat dagegen wurde die Abschaffung mit 2 Stimmen
Unterschied abgelehnt. Als Argument für die Begründung dieses Verhalten wurde angeführt, es sei ja
eine Mehrheit der Teilorte dagegen. Die gleiche Argumentation verwenden zur Zeit in der Europapolitik die
Beitrittskandidaten, die ungeachtet ihrer Größe ein Amt als EU- Kommissar garantiert haben wollen.
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Die garantierten Teilortsmandate werden gar nicht vom Teilort gewählt, sondern von den Stimmberechtigten der
ganzen Gemeinde. Damit ist gerade die angebliche Sicherheit, daß jemand für den Teilort gewählt wird, der auch für
den Teilort spricht, falsch.
Wenn also theoretisch ein Kandidat aus einem kleinen
Teilort gegen diesen Teilort für den großen Teilorts eintritt, wird er von den Bürgern des großen Teilorts gewählt, auch gegen
die Stimmen des kleinen (eigenen) Teilorts.
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Die Anzahl der garantierten Plätze richtet sich nicht ausreichend nach der Teilortsgrösse. Wenn z.B. Rickenbach mit
220 Bürgern (zum 30.09.2002) einen Platz garantiert bekommt, sollte dann Weildorf mit fast 4 mal so vielen Bürgern nicht auch die 4-fache
Anzahl garantierte Mandate haben? Tatsächlich hat es aber auch nur einen. Sollte man diesen Proporz anwenden wollen und rundet
man auf volle Mandate, dann ist die Anzahl zu garantierenden Mandate allein bereits 50!
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Bei diesem Sachverhalt handelt es sich möglichweise um eine rechtlich gar nicht zulässige Größenstaffelung. Um der
Rechtsprechung zu genügen, wird z.Zt. untersucht, ob nicht Teilorte zu Wahlkreisen zusammengefasst werden müssen,
damit die Verhältnisse
zwischen dem größtem Wahlkreis (= größter Teilort) und kleinsten (aus Teilorten zusammengesetzten) Wahlkreis angeglichen werden.
Wenn das so sein muss, aber versäumt wird, wäre jede Wahl anfechtbar und ihr Ergebnis möglicherweise ungültig. Namentlich
werden in Salem wohl Tüfingen und Rickenbach, Obersten- und Mittelstenweiler, Buggensegel und Grasbeuren zusammengefasst
werden müssen. Damit betrifft es aber ganz genau die kleinsten Teilorte, deren direkte Vertretung so wichtig sein soll.
Wenn aber heute ein Rickenbacher Gemeinderat (d.h. dort wohnhafter, aber mit den Stimmen der Bürger aller Teilorte gewählter)
angeblich nicht die Belange von Tüfingen vertritt, warum sollte er es dann tun, wenn Rickenbach und Tüfingen zu einem
Wahlkreis verschmolzen wurden? Der "Wahlkreis Oberstenweiler und Mittelstenweiler" wäre dann im Übrigen grösser geworden, als der
Teilort Weildorf. Sollte man den o.a. Proporz anwenden wollen und rundet man auf volle Mandate, dann ist die Anzahl der pro Wahlkreis
zu garantierenden Mandate allein immerhin auch noch 21!
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Die gewählten Gemeinderäte repräsentieren u.U. je nach Größe des Teilorts, in dem sie wohnen, eine völlig unterschiedliche Anzahl
Bürger, die für sie gestimmt haben. In einem kleinen Teilort kann jemand (und immer mit den Stimmen aus allen Teilorten!) mit nur 100 Stimmen
Gemeinderatsmitglied werden und sitz dann mit gleichem Stimmrecht neben einem Gemeinderatsmitglied, dass in seinem großen
Teilort 1000 Stimmen (und immer Stimmen aus allen Teilorten!) brauchte, um gewählt zuwerden.
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Der gleiche Sachverhalt führt aber auch zu noch größeren Verwerfungen. Es treten reihenweise Fälle auf, in denen Kandidaten mit wenig
Stimmen ein Mandat erhalten, Kandidaten mit viel mehr Stimmen erhalten aber kein Mandat. Beispiel aus der Wahl 1999:
ein Mandat wurde mit 611 Stimmen aus der
Gesamtgemeinde gewonnen, 11 Kandidaten, die mehr Stimmen hatten, wurden aber nicht gewählt. Als Extremfall ging der Spitzenreiter
dieser Gruppe mit 1187 Stimmen aus der genau gleichen Gesamtgemeinde ohne Mandat aus.
Es wurde 2003 in der Öffentlichkeit die Befürchtung geäussert, als nächstes sollten dann die Ortsreferenten abgeschafft werden.
Dass dies keineswegs so ist, ist mittlerweile bewiesen: In der Zwischenzeit wurde die Funktion der Ortsreferenten legalisiert und sogar
in der Satzung verankert.
Schreiben Sie mir Ihre Meinung unter
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Letzte Aktualisierung: 08.10.2006