Stellungnahmen zur Politik in der Gemeinde Salem

Information des RP über Freihaltetrasse für A98

B 31 neu, Aus- bzw. Neubau zwischen Überlingen und Friedrichshafen, PF 7.5
Linienbestimmung nach § 16 Fernstraßengesetz

Aufhebung der Linienbestimmung vom 22. April 1975 für die A 98 im Abschnitt von Überlingen/Ost bis Lindau

Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Gemeinden gebeten, folgenden Text ortsüblich bekannt zu machen:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) hat für die B 31 neu, Aus- bzw. Neubau zwischen Überlingen und Friedrichshafen, gemäß dem Vorschlag des Landes Baden-Württemberg (Variante 7.5 W 2) die Linienführung bestimmt. Mit dieser neuen Linienbestimmung für die B 31 zwischen Überlingen und Friedrichshafen vom 21. April 2006 ist die Linienbestimmung der A 98 von Stockach bis Lindau vom 22. April 1975 im Abschnitt östlich von Überlingen bis Lindau aufgehoben worden und daher nicht mehr freizuhalten. Die Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr-, Bau- und Stadtentwicklung ist für die Träger der Orts- und Landesplanung verbindlich.

Schreiben Sie mir Ihre Meinung unter mailto:arnim@eglauer.de


Letzte Aktualisierung: 13.08.2006