Im vorliegenden Fall gilt: das Funkloch Beuren Unterdorf ist lange bekannt, der Bedarf besteht, auch ohne Plan. Der gestellte Bauantrag deckt den Bedarf für die Kunden des Telekom-Netzes, er deckt ihn nicht für Vodafone- oder Telefonica- Kunden. Erfreulicherweise sind Fundamente für die Outdoor-Technik andere Netze vorgesehen. Wenn wir Glück haben, sind deren Antennen auch schon auf dem Mast, bis der Bedarfsplan fertig ist.
Aus diesem Grunde werde ich dem heute vorliegenden Antrag zustimmen.
Er ist legal, die Standortbescheinigung zeigt eindeutig, dass die Grenzwerte eingehalten werden, es gibt keinen sachlichen Grund, die Zustimmung zu verweigern. Der Antragsteller darf, wie jeder andere auch, erwarten, nicht willkürlich abgewiesen zu werden. Würde er mich fragen, rate ich ihm dazu, sein Recht ggfs. mit höheren Instanzen durchzusetzen.
Der Bedarfsplan wird nicht weniger Bedarf ermitteln, als den heute schon bekannten. Im Gegenteil, richtig gemacht wird er Flächen identifizieren, die heute entweder noch gar nicht abgedeckt sind oder noch nicht von allen Netzen abgedeckt sind oder noch nicht mit der notwendigen Bandbreite oder Kanalzahl abgedeckt sind. Daraus folgernd wird er ein Bedürfnis nach mehr und höheren Standorten ausweisen, um Lücken abzudecken.
Eine Deckung des heute schon bekannten Bedarfs zu verhindern oder behindern oder zu verzögern darf nicht die Absicht des Bedarfsplans sein. Solchen Absichten widerspreche ich entschieden.
Anforderungen an einen sinnvollen Plan: Die Netzneutralität gebietet es,
Mobilfunk ist nur eine Variante von Telekommunikation, eine Variante, die gerade im ländlichen Bereich veraltete kabelgebundene Kommunikation mit vernünftigem Preis-Leistungs-Verhältnis ersetzen kann. Darüber hinaus ist Mobilfunk die Variante, die bewegliche Nutzer verbinden kann. Daraus ergeben sich folgende Eckpunkte:
Aus diesen Eckpunkten erwarte ich, dass das Ergebnis ist, dass für die vorhandenen "weißen" Flecken weitere Mobilfunkmasten nötig sind. In den wenigsten Fällen dürfte es möglich sein, mit einem Masten zwei oder gar mehr dieser Flecken abzudecken.
Von den Antragstellern wurde die Frage, was für einen Bedarf sie denn wohl im Kopf hatten, bis heute nicht beantwortet. Wenn schon diese Frage noch offen ist, wie kann dann in absehbarer Zeit eine Antwort darauf erwartet werden?
Es wird immer wieder das Stichwort "Gesundheit" strapaziert. Fest steht: gesundheitliche Gefährdungen durch Felder unterhalb der Grenzwerte gibt es nicht. Alle Studien, die solche Schäden behauptet haben, wurden als fehlerhaft entlarvt.
Der wichtigste gesundheitliche Aspekt von Mobilfunk ist die jederzeitige Notrufmöglichkeit von jedem Ort, wenn man nicht gerade im Funkloch sitzt. Das gilt insbesondere für den Verkehr, weshalb eine Beschränkung auf bewohnte Flächen bereits ansatzweise falsch ist.
Bei der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) werden (selbstverständlich) alle schon vorhandenen Sender ebenfalls berücksichtigt. Die errechneten Werte werden durch das jeweilige Bundesland und/oder die BNetzA stichprobenweise messtechnisch überprüft. Sie liegen in der Realität weit unter 0,1% der zulässigen Als Beispiel sei das Silo der Raiffeisen in Neufrach genannt:
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